Betriebsordnung

Flugplatzbetriebsordnung des MFC-Hohenau

  1. a) Alle Mitglieder, Gastpiloten und Zuschauer haben sich an diese Platzordnung zu halten.
    b) Gastpiloten können nur vom Obmann oder einem Vorstandsmitglied eingeladen werden.

  2. a) Die Benützung des Klubhauses und des Flugplatzes ist nur Mitgliedern der MFC-Hohenau, deren
    Angehörigen, und den ordnungsgemäß geladenen (siehe Punkt 1.) Gastpiloten gestattet.
    b) Die Anwesen. ist im Flugbuch im Klubhaus einzutragen, mit Datum, Name , Tätigkeit , Wetter.

  3. a) Alle Piloten müssen einen gültigen Aero-Club Versicherungsnachweisen vorweisen können .
    b) Anfänger dürfen erst alleine fliegen wenn sie mindestens die Modellflugprüfungen A und B abgelegt haben.

  4. Jedes Mitglied hat sich vor Beginn des Flugbetriebs zu überzeugen, ob sich das Klubhaus sowie der Flugplatz in tadellosem Zustand befindet. Beschädigungen die auf Einbruch oder Rowdytum zu schließen lassen, sind sofort bei der Polizeiinspektion Hohenau Tel. 0591 333 207 zu melden.

  5. a) Fahrzeuge dürfen nur auf den hierfür vorgesehenen Standorte abgestellt werden und hat so zu erfolgen, dass der Flugbetrieb nicht gestört wird.
    b) Die Start und Landebahn darf unter keinen Umständen befahren werden.

  6. a) Zuschauer dürfen sich nur im Zuschauerraum hinter den Tischen aufhalten.
    b) Das Betreten der Start und Landebahn während des Flugbetriebes nur zum Starten und Landen erlaubt
    c) Jeder Start- und Landevorgang ist den anderen Piloten laut anzukündigen
    d) Das Steuern der Fluggeräte hat vom Pistenrand zu erfolgen.
    e) Für Schäden jeglicher Art wird vom MFC keine Haftung übernommen. Eltern haften für ihre Kinder.

  7. Vor dem Einschatten des Senders, hat sich jeder Pilot davon zu überzeugen, dass:
    a) Seine Senderfrequenz auch wirklich frei ist. (gilt für 35MHz und 40 MHz Funkanlagen)
    b) Seine Fernsteueranlage und sein Fluggerät in einem flugtauglichen Zustand damit die Flugsicherheit über den ganzen Flug hin gewährleistet ist.

  8. a) Das Überfliegen von Personen, Fahrzeugen und des Klubgebäudes in geringer Höhe ist verboten.
    b) Die Piloten haben den Flug vom Rand der Piste aus zu steuern.
    c) Das Betreten der Start und Landebahn hat nur dm zu erfolgen, wenn sich der Pilot vergewissert hat, weder er selbst noch andere Piloten gefährden kann.
    d) Beim Herannahen bzw. Überfliegen von Luftfahrzeugen, sind die Modelle ausnahmslos zu landen.
    e) Die behördlich zugelassene minimale Flughöhe (derzeit 150m) darf nicht überschritten werden.
    f) Es darf nur in den dafür vorgesehenen Luftraum geflogen werden. Bei Verstößen gegen diese Auflage wird der jeweilige Pilot sofort zur Landung aufgefordert.

  9. Jeder Pilot ist für eventuell angerichtete Schäden selbst verantwortlich. Der MFC-Hohenau übernimmt für aus dem Flugbetrieb entstandene Schäden an Personen und Gegenständen keine Haftung-

  10. Nach Beendigung des Flugbetriebs haben alle Piloten zu trachten, dass der Flugplatz und das Klubhaus in ordentlichem Zustand verlassen wird.

  11. Müll und Sondermüll sind vom jeweiligen Piloten selbst zu Entsorgen.

  12. Der Erstehilfekasten befindet sich im Klubhaus beim Kellerabgang, der Feuerlöscher beim Eingang rechts.

  13. Notruftelefonnummern: Rettung 144, Feuerwehr 122, Polizei 133. Arzt in Hohenau Dr. Straka 02535 2121 . ACG-RCC(Zentrale Meldestelle) Tel.43(0)51703 740 od. Fax+43(p)5173 76

Die Vereinsleitung des MFC-Hohenau